Wiederlade- und Vorderladerlehrgang![]() Lehrgang zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 27 SprenG zum Vorderladerschießen und zum Wiederladen von Patronen Das Mindestalter für die Teilnahme ist das vollendete 21. Lebensjahr Termine (Anmeldeformular bei Klick auf den jeweiligen Lehrgang): Spätestens zum Lehrgangsbeginn ist dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) nach dem Sprengstoffgesetz im Original vorzulegen. In Rheinland-Pfalz ist die Behörde zuständig, die auch die waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt. Als Muster fügen wir Ihnen einen Antrag der Kreisverwaltung Ahrweiler bei. Ohne „UB“ keine Lehrgangsteilnahme möglich! Bitte stellen Sie diesen Antrag auf die „UB“ RECHTZEITIG bei Ihrer zuständigen Behörde! |