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Dieser Lehrgang ist zwingende Voraussetzung, wenn man eigene Sportwaffen erwerben will.
Der Lehrgang erfolgt gemäß § 7 WaffG i.V.m. den §§ 1-3 AWaffV. Hiernach ist der Lehrgang auf der Basis der behördlichen Genehmigung abzuhalten, inhaltlich den Vorgaben des WaffG gemäß durchzuführen und wird unter Beteiligung eines Vertreters der zuständigen Behörde bei der Prüfung überwacht. Die Behörde unterzeichnet dazu auch die Urkunde als Nachweis der behördlichen Anerkennung.
Der von mir angebotene Lehrgang zur Waffensachkunde ist ein allumfassender Lehrgang (alle Waffenarten und Kaliber für Sportschützen), der aufgrund der behördlichen Beteiligung (Genehmigung und Prüfungsüberwachung) im gesamten Bundesgebiet gemäß der Bescheinigung auf der Urkunde anerkannt wird.
Kategorie: Lehrgänge Sachkunde
Datum | Zeit | Einlass | Raum | Ort | ReferentInnen |
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28.03.2025 | 18:00–21:00 Uhr | Bendorfer Schützengesellschaft | Torsten Allar | ||
29.03.2025 | 09:00–17:00 Uhr | Bendorfer Schützengesellschaft | Torsten Allar | ||
30.03.2025 | 09:00–17:00 Uhr | Gehörschutz mitbringen | Bendorfer Schützengesellschaft | Torsten Allar | |
05.04.2025 | 09:00–16:00 Uhr | Prüfung Gehörschutz mitbringen | Bendorfer Schützengesellschaft | Torsten Allar |
ReferentIn:
Preis: € 250,00
Freie Plätze: 4