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Lehrgangstermin noch nicht festgelegt.
Kontakt: jugendwart (at) eifelshootingclub.de
Der Lehrgang vermittelt die Kenntnisse, um anschließend als verantwortliche Aufsichtsperson beim Schießen mit Kindern und Jugendlichen gemäß §27 WaffG in Verbindung mit §§ 10 und 11 AWaffV. tätig zu sein.
§10 AwaffV, Abs 1
… die Aufsicht wahrnehmen, wenn er die erforderliche Sachkunde
nachgewiesen hat und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder
und Jugendliche betrifft, die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit besitzt.
…
Hierzu werden die verschiedensten Fragestellungen zur Aufsichtspflicht, zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, zu Konfliktsituationen, zu organisatorischen Belangen bei Veranstaltungen etc. eingegangen.
Die Informationen sind in einem ca. 100 Seiten umfassenden Handbuch (CD) zusammengefasst. Dieses Handbuch (CD) erhalten alle Teilnehmer ausgehändigt.
Der Lehrgang wird durch eine Bescheinigung über den Verband der Deutschen Schießsport Union e.V. legitimiert. Diese Bescheinigung dient dann auch als Nachweis gegenüber Behörden.
§10, Abs. 6 AWaffV
(6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.
Dieser Lehrgang vermittelt nicht die Qualifikation zum Trainer.
Die Frage, wie bringe ich Kindern das Schießen bei, ist nicht Gegenstand des Lehrgangs. Wenn auch Tipps zur kindgerechten Gestaltung von Trainingseinheiten einbauen im Lehrgang vermittelt werden, ist es jedoch kein Trainerlehrgang.
Für die Ausübung der im Lehrgang erworbenen Kenntnisse und der Berechtigungen zur verantwortlichen Aufsichtsperson sind gesetzlich mehrere Kriterien zu erfüllen:
1. Man muss 18 Jahre alt sein (Sicherlich können auch Jüngere am Lehrgang teilnehmen, aber anschließend im Verein die Verantwortung dürfen sie erst mit 18. Jahren übernehmen.) siehe §10, Abs 1 AwaffV.
2. Man braucht einen Nachweis zur Waffensachkunde ( in der Regel gesonderter Lehrgang) siehe §10, Abs 3 AWaffV.
3. Man braucht einen Nachweis zur Befähigung als verantwortliche Aufsichtsperson beim Schützen (in der Regel gesonderter Lehrgang, „Schießleiter“).
§10, Abs. 5 AWaffV
(5) Die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche ist durch eine hierfür qualifizierte und auf der Schießstätte anwesende Aufsichtsperson auszuüben, die
1. für die Schießausbildung der Kinder oder Jugendlichen leitend verantwortlich ist und
2. berechtigt ist, jederzeit der Aufsicht beim Schützen Weisungen zu erteilen oder die Aufsicht beim Schützen selbst zu übernehmen.
4. Ernennung durch den eigenen Verein oder Organisation bei der man diese Aufgabe übernehmen will.
§10, Abs3 AwaffV
(3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Die Nachweise zur Waffensachkunde und zum Schießleiter können auch später erworben werden. Sie sind NICHT Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Lehrgang!
ABER: Voraussetzung zur Übernahme der Aufgaben als Jugendwart.
Ich hoffe mit diesen allgemeinen Informationen eine Einschätzung gegeben zu haben, was die Teilnehmer im Lehrgang erwartet.
Kategorie: DSU-Lehrgänge Jugendleiter
Datum:
Zeit:
Preis: € 200,00
Diese Veranstaltung hat noch keinen fixen Termin.