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Schießleiter sind berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebene verantwortliche Aufsicht beim Schützen vorzunehmen. Schießleiter dürfen auch schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden.
In diesem Lehrgang werden die Kenntnisse zu den Aufgaben der verantwortlichen Aufsichtspersonen beim Schießen vermittelt. Um als Schießleiter tätig zu sein, muss auch der Lehrgang Waffensachkunde absolviert werden.
Der Begriff Schießleiter ist leider nicht detailliert im Waffengesetz geregelt. Mit Schießleiter wird bei uns die verantwortliche Aufsichtsperson gemäß § 11 der AWaffV beim Schießen benannt.
Es handelt sich bei den Personen („Schießleiter“) also um die gesetzlich definierten Aufsichtspersonen. Auch hier gilt zum Lehrgang analog das Gleiche wie bei der Waffensachkunde. Der Verein, der einen Schießleiter bestellt, hat gegenüber der Behörde nachzuweisen, dass die bestellte Person über die erforderliche Qualifikation verfügt. Diese wird in dem Schießleiter-Lehrgang vermittelt. Die Vermittlung erfolgt nach den Regeln der DSU als einem nach § 15 WaffG anerkannten Verbandes und erfüllt damit die gesetzlichen Vorgaben.
Fragen werden gern per E-Mail an hagen.rothkamm(at)vdsk.eu beantwortet.
Kategorie: DSU-Lizenzträger-Lehrgänge Schießleiter
Datum: 11.10.2025
Zeit: 09:00–18:00 Uhr
ReferentIn:
Hagen Rothkamm ist Lizenzträger für Sachkunde- und Schießleiterausbildung der DSU:
DSU-SKS-0047-2026
Preis: € 100,00
Hagen Rothkamm ist Lizenzträger der DSU für Sachkunde- und Schießleiter-Lehrgänge (DSU-SKS-0047-2026).
Freie Plätze: genug