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In Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsamt hat die Deutsche Schießsport Union aus gegebenem Anlass kurzfristig ihre Sportordnung angepasst.
Es wird eine allgemeine Holsterpflicht bei den dynamischen Langwaffenübungen eingeführt. Dies betrifft verpflichtend die Disziplinen:
LHMoV1: DSU Halbautomatisches Gewehr Mehrdistanz 50m
LHMZ1: DSU-Halbautomatisches Gewehr Mehrdistanz 50m
LF1: DSU-Flintenübung F1
LF2: DSU-Flintenübung F2
LF5: DSU-Flintenübung F5
Bei allen anderen Langwaffenübungen ist die Nutzung des Holsters derzeit empfohlen, jedoch noch nicht verpflichtend. Die DSU wird die Entwicklung beobachten und gegebenenfalls auch hier eine Holsterpflicht anordnen.
In der Vergangenheit wurde beobachtet, dass die Waffen nicht ordnungsgemäß über der Schulter mit dem vorgeschriebenen Trageriemen beim Positionswechsel getragen wurden und es dazu kam, dass Langwaffen auf den Boden fielen. Dies stellt einen nicht akzeptablen Sicherheitsverlust dar, daher wird ab sofort das Tragen in einer speziellen Tragevorrichtung für Langwaffen ("Langwaffenholster") verbindlich für alle Wettbewerbe der DSU ab der Deutschen Meisterschaft 2025 vorgeschrieben.
Gleichzeitig wird der bisher vorgeschriebene Trageriemen aus der Sportordnung gestrichen.
Die Kurzwaffendisziplin K14 ist gemäß der Sportordnung für die Zugehörigkeit zum Schießleistungskader zugelassen. Hierbei ist für die Zuordnung zum Schießleistungskader eine Mindestleistung on 70% des möglichen Ergebnisses einer Disziplin Voraussetzung. Das Ergebnis von 70% ist jedoch mit der K14 deutlich einfacher zu erreichen, als mit den restlichen für die Kaderwertung zugelassenen Disziplinen.
Um hier einen Ausgleich zu schaffen, kann eine Kaderwertung über die K14 ab sofort nur noch vorgenommen werden, wenn diese Disziplin mit speziellen Geschossen mit Gel-Füllung erreicht wird!
Bei diesen Geschossen wurde der Geschosskern aus Blei durch ein spezielles Gel ersetzt, das dafür sorgt, dass die Flugbahn weniger stabil und hierdurch eine größere Streuung im Ziel erreicht wird. Dies wird erreicht, ohne die Sicherheit zu gefährden! Die zusätzliche Streuung liegt dabei per Definition im Bereich von bis zu 4,1 cm in jede Richtung, basierend auf einer Schussentfernung von 25m. Hierdurch ist gewährleistet, dass das Projektil bei korrekter Visierung sich immer noch im Bereich des nach Schießstandrichtlinie ausgebildeten Geschossfangs befindet.
Geeignete Munition wird ab sofort durch die gängigen Hersteller in den Kalibern .22lfB, .38 Spec., .357 Mag, .44 Mag, 9mm Luger, .45 ACP angeboten. Weitere Kaliber befinden sich in Entwicklung. Entsprechende Geschosse für Wiederlader stehen ebenfalls zur Verfügung. Mit den derzeit angebotenen Munitionssorten können 99,8% der im Sportjahr 2023/2024 durchgeführten Übungen absolviert werden. Die Geschosse führen die Bezeichnung "Epereli 1", diese Angabe findet sich dann auch auf der Laborierung der entsprechenden Fabrikmunition.