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Schießleiterlergang

Lehrgang zur Befähigung als Aufsichtsperson gem. § 10 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV).

Der Begriff Schießleiter ist nicht detailliert im Waffengesetz geregelt, vielmehr regeln §§ 10 und 11 der AWaffV die Aufsicht im Schießbetrieb und die verantwortliche Aufsichtspersonen. Es handelt sich bei den Schießleitern also um die gesetzlich geforderten Aufsichtspersonen.

In diesem Lehrgang werden die Kenntnisse zu den Aufgaben der verantwortlichen Aufsichtspersonen beim Schießen vermittelt und in der anschließenden Prüfung nachgewiesen. Der ausgebildete Schießleiter erhält daher neben seinem Ausbildungsnachweis auch einen Schießleiter-Ausweis.

Die Tätigkeit als Schießleiter erfordert auch einen abgeschlossenen Lehrgang zur allgemeinen Waffensachkunde, der Lehrgang und die Prüfung zum Schießleiter kann jedoch auch vor dem Lehrgang zur Sachkunde absolviert werden.

Vereine, die Schießleiter bestellen, haben gegenüber der zuständigen Waffenbehörde nachzuweisen, dass die bestellten Personen über die erforderliche Qualifikation verfügen, diese wird in diesem Schießleiter-Lehrgang vermittelt.

Der Lehrgang zum Schießleiter enthält nicht die Qualifikation und die Befugnis zur Beaufsichtigung Kinder und Jugendlicher, die in einem gesonderten Lehrgang erworben werden muss!

Titel Datum Preis Veranstalter Freie Plätze Anmeldung
Schießleiter-Lehrgang Schützengilde St.Sebatianus Konz 21.06.2025 € 100,00 Michael Marx genug       Jetzt anmelden
Schießleiter-Lehrgang Privilegierte Schützengilde Dommitzsch e.V. 11.10.2025 € 100,00 Hagen Rothkamm genug       Jetzt anmelden