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Evaluierung des Waffenrechts

Mitteilung des Präsidiums zum Sachstand

Sehr geehrte Mitglieder,

einigen von Ihnen ist es mittlerweile bereits bekannt, dass das Bundesministerium des Inneren (BMI) mit der Evaluierung des Waffengesetzes begonnen hat. Als Verband wurden wir eingeladen an diesem Prozess aktiv teilzunehmen.

Zunächst geht es darum, „an der Bestimmung der Evaluierungsgegenstände mitzuwirken“ (BMI, KM5.53100/81#8, vom 03.09.25) und maximal 5 (!) konkrete Themen/Aspekte mit Gewichtung der Relevanz aus unserer Perspektive zu benennen.

Wir arbeiten bereits intensiv an eine Liste mit Themen, um anschließend 5 davon zu priorisieren, welche in die Evaluierung einbezogen werden sollen. Da jedem angeschriebenen Teilnehmer am Evaluierungsprozess lediglich 5 Vorschläge zugestanden werden, ist eine Abstimmung mit anderen Verbänden sinnvoll und angedacht, damit die Kräfte gebündelt und letztendlich alle relevanten Themen evaluiert werden.

Woher erhalten wir die erforderlichen Informationen, um die relevanten Themen zu erkennen?

  • Wir haben als Verband nicht die erforderlichen Ressourcen, um eine groß angelegte Mitglieder-befragung durchzuführen. Aber (!) wir sind in ständigem Kontakt mit unseren Vereinen und Mit-gliedern.
  • Wir sind als Sportschützen persönlich alle direkt betroffen.
  • Wir haben jedes Jahr ca. 5 Vereinstrainerlehrgänge. Hier ist der Erfahrungsaustausch zwischen den Lehrgangsleitern (Präsidiumsangehörige) und den Teilnehmer wichtiger Bestandteil und wir erfahren sehr viel von der Mitglieder-Basis.
  • Immer wieder erreichen uns Mails von Mitgliedern zu diesem Thema - in den letzten Tagen na-turgemäß vermehrt. In allen diesen Mails sind die Forderungen nahezu identisch.

Aus diesen Quellen bildet sich unsere Perspektive zur Themenauswahl und Gewichtung.

Natürlich haben wir auch die Analyse des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler e.V. (VDB) gelesen und ausgewertet.

Auch hier stellen wir in hohem Maße inhaltliche Übereinstimmungen fest. Die Analyse des VDB enthält zudem Themen, welche für uns nicht so relevant sind. Hier geht es dann um eher händlerspezifische Fragen. Gleichwohl ist und bleibt der VDB ein Verbündeter.

Nach der Einweisung durch das BMI mittels Videokonferenz am 12.09.2025 werden wir uns mit anderen Verbänden in Verbindung setzen, um unser Vorgehen zu koordinieren.

Über die genauen internen Verfahrensabläufe werden wir nach der Videokonferenz 12.09.25 beraten und entscheiden.

Bis zum 06.10.25 müssen wir unsere Stellungnahme beim BMI einreichten. Diese Stellungnahme wird dort veröffentlicht. Gleichzeitig werden wir sie in einem Newsletter und über unsere Homepage verbreiten. Wie die Zeit- und Arbeitsabläufe im BMI aussehen entzieht sich leider gänzlich unserer Kenntnis.

Soweit zum aktuellen Sachstand und der Absicht des Verbandes. Wir hoffen, die Wissbegier unserer Mitglieder hiermit ein wenig gestillt zu haben. Noch viel mehr hoffen wir auf ein ideologiefreies sachorientiertes neues Waffenrecht. Wir werden jeden erforderlichen Beitrag leisten, diese Ziele zu erreichen.

Das Präsidium